Geförderte Familienmediation

Geförderte Familienmediation

Mit § 39c Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 idF BGBl I/1936/1999 wurde die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Mediation im Familienbereich geschaffen.

Ziele und Nutzen der geförderten Familienmediation 

Mit der geförderten Familienmediation sollen scheidungs- und trennungswillige Paare vom Mediationsteam angeleitet werden, die Lösung ihrer Konflikte in Eigenverantwortung selbst zu erarbeiten. Ziel der Mediation ist eine individuelle, realistische, verbindliche, konfliktlösende und auch nachhaltige Vereinbarung für die Zukunft, verbunden mit der Möglichkeit von Lerneffekten für alle Beteiligten im Umgang mit Konflikten, zu erzielen. Bei den Mediationsgesprächen wird nicht nur auf das Anliegen der Medianden geachtet, sondern auch auf das Wohl gemeinsamer Kinder, da sich die Medianden zwar als Paar trennen, aber weiterhin in der Elternverantwortung stehen werden. Der Verhandlungszeitraum ist überschaubar, weil die Medianden den klar strukturierten und transparenten Kommunikationsverlauf und das Ergebnis selbst mitgestalten, somit die Kontrolle über den Ablauf behalten und auftauchende Risiken sofort und aktiv managen können.

Mediationen sind in folgenden Familienrechtsbereichen förderbar: 

  • Vereinbarung fairer und lebbarer Scheidungen / Trennungen (Ehegattenunterhalt, Eigentums- und Vermögensaufteilung etc.) 
  • Vereinbarung von verantwortungsvollen Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, Unterhaltszahlungen 
  • Kooperative Einigungen bei gerichtsnahen Fällen wie strittigen Scheidungen, Obsorgerechts- und Kontaktrechtsfällen 
  • Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften 

Finanzielle Förderung 

Eine Förderung vom Bundeskanzleramt gemäß den „Richtlinien zur Förderung von Mediation“ in familien- und kindschaftsrechtlichen Konfliktsituationen erhalten jene Personen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen eine Mediation nicht leisten können.

Diese finanzielle Förderung kann nur bei besonders qualifizierten Mediationsteams in Anspruch genommen werden, die in der Liste der geförderten Familienmediatoren eingetragen sind. Mediatoren - geförderte Familienmediation | Trennung & Scheidung (trennungundscheidung.at)

Höhe der Förderung 

Die Kosten für Familienmediation betragen – unabhängig vom Streitwert - € 220,00 brutto pro Stunde für das Mediationsteam.

Die Förderung beträgt je nach Höhe des Familieneinkommens (des scheidungs- bzw. trennungswilligen Paares) und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder 100 % bis 0 % vom Honorar des Mediationsteams.

Die Medianden bezahlen den Eigenkostenanteil (Selbstbehalt) an das Mediationsteam und dieses erhält den förderbaren Betrag vom Bundesministerium (über den Rechtsträger) ausbezahlt.

Es werden maximal 12 Stunden Mediation gefördert, auf den Kostenersatz besteht kein Rechtsanspruch. Die aktuellen Tarifsätze sind im Tariftabellen-Blatt des Bundeskanzleramtes aufgelistet.

Die Kosten weiterer Mediationsstunden sind von den Medianden zur Gänze selbst zu bezahlen.

Mediationsteam (Co-Mediation) 

Die Besonderheit der geförderten Familienmediation besteht darin, dass Sie stets in Form von Co-Mediation - optimal in gemischtgeschlechtlicher Form – und in bi-disziplinärer Ausrichtung (ein juristischer/ein psychosozialer Grundberuf) angeboten wird. Die Mediatoren des Teams müssen zudem eine fünfjährige Praxis in familien- rechtlichen Angelegenheiten nachweisen und Mitglied bei einem anerkannten gemeinnützigen Mediationsverein (z.B. Bundesverband der Mediatoren, ÖBM) sein.

Die Mediatoren unterliegen gem. § 18 ZivMediatG der Verschwiegenheit über Tatsachen, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden, und es besteht auch ein gesetzliches Beweisaufnahmeverbot.   

Weiterführender Link zur geförderte Familienmediation: 
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/m...